wer wir sind – der Verein Frei(T)raum e.V.

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Also Träume hat ja jeder Mensch. Mancher träumt vom eigenen beweglichen Häuschen, mancher vom Leben im Grünen und wieder einer von der absoluten Minimalisierung. In allem steckt das Bedürfnis nach mehr persönlicher Freiheit, wovon und wozu auch immer..

Die Idee vom Tinyhouse mag alles verbinden. So fanden sich im Laufe des Jahres 2020 einige Träumer aus Dresden und Umgebung online im tinyhouseforum (https://www.tinyhouseforum.de/). Pandemie und Lockdown mit den bekannten Einschränkungen sorgten bei manch einem für gedankliche Freiräume.

Man kommuniziert zunächst im Chat und nach vorsichtigen Lockerungen der behördlichen Auflagen dann auch bei offenen Treffen in einem Dresdner Biergarten. So bildet sich bald eine Kerngruppe, die sich näher kennenlernt und ein Gefühl dafür entwickelt, die eigenen Interessen mit der Idee des gemeinschaftlichen Wohnens zu verbinden.

Im Jahr 2021 ist die Kerngruppe so aufeinander eingespielt, dass man beschließt auch nach außen aktiv zu werden. Auf dem tinyhouseforum wird eine Umfrage veröffentlicht, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wer zur Gruppe passen könnte. Manche stoßen auf diese Weise hinzu, andere verlassen die Kerngruppe, weil sich die Dinge für sie anders entwickelt haben: Traumjob, Traumwohnung, Traumbeziehung, usw.

Mit einem gemeinsam verfassten Gemeindebrief werden die Kommunen im Dresdner Umland angeschrieben und auf die Idee einer Tinyhouse-Siedlung angesprochen. Die Rückmeldungen sind überschaubar. Im Klartext: keine Gemeinde meldet sich überhaupt zurück. Ein ziemlich untrügliches Zeichen, dass der Trend „tinyhouse“ im behördlichen Denken noch nicht angekommen war.

Ein persönlicher Termin beim Dresdner Baubürgermeister brachte zumindest die Erfahrung, dass es in der kommunalen Verwaltung auch offene Ohren geben kann. Konkretes gab es letztlich dennoch nicht, da die Verwaltung klar machte, dass angesichts des akuten Wohnungsbaubedarfs eigentlich jede einigermaßen für Wohnungsbau nutzbare Fläche unter größtmöglichem Gewinn an entsprechende Bauträger zu veräußern sei. Da hat eine offene Bauweise mit singulären Häuschen keine Chance.

Eine solche Chance ergab sich in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 in der Gemeinde Moritzburg. Die Verwaltung wollte ein bislang an einen Verein verpachtetes Grundstück mit Wochenendhäuschen neu vergeben. Der örtliche zuständige Ortschaftsrat befasste sich offen mit der Idee einer Tinyhouse-Siedlung und sah darin die Chance, den Bau weiterer Großvillen zu verhindern.

Um gegenüber Behörden künftig einen auch rechtlich soliden Ansprechpartner anzubieten, reift die Idee zur Gründung eines Vereins. Die Formulierung einer Satzung und eines Konzeptes beanspruchen allerdings Zeit… Man will ja schließlich alles richtig machen. Am 11. Oktober 2022 ist es dann soweit. Mit der Gründungsversammlung und der anschließenden Eintragung ins Vereinsregister entsteht der Verein Frei(T)raum e.V. – Tinyhouse-Initiative Dresden.

Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört auch die Bildungsarbeit zu Konzepten bestimmter Wohnformen. Unter fachkundiger Leitung wurden Organisationsformen für die Bauträgerschaft, wie GmbH, Genossenschaft, usw. ebenso erörtert wie Finanzierungsmodelle im Angesicht aller Kostenaspekte, die dazugehören.

Für manch einen war danach der Traum zu Ende. Zu groß war die Differenz zwischen den nötigen Investitionen und dem eigenen Budget.

Unerwartet erreichte den Verein ein Angebot der Stadt Dresden zur künftigen Nutzung eines kleinen, für etwa drei bis vier Tinyhäuser geeigneten Grundstücks im Stadtteil Oberwartha. Nach ein paar ermutigenden Vorgesprächen entschloss sich der Verein, einen professionellen Vorentwurf einzureichen. Doch die Verwaltung hatte die Stimmung im zuständigen Ortschaftsrat falsch eingeschätzt. Es war weder dem Bauamt noch dem Planungsingenieur gelungen, das fatale Bild von der Bauwagensiedlung aus den Köpfen der Ortschaftsräte zu vertreiben, welches leider immer noch in zu vielen Medien die oberflächliche Darstellung von der Tinyhouse-Idee bestimmt.

Parallel zum Objekt in Oberwartha wurde am Objekt in Moritzburg weitergearbeitet, so dass Ende 2023 der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss fasste, eine Tinyhouse-Siedlung im Ortsteil Auer zu ermöglichen. Vom Tisch war damit allerdings die ursprünglich ins Auge gefasste Möglichkeit eines Erbpachtvertrages mit der Gemeinde. Zur Debatte stand allein der Kauf der Immobilie für den beabsichtigten Zweck.

Dies überstieg nun allerdings in vielerlei Hinsichten die Möglichkeiten eines Vereins. Abgesehen vom fehlenden Eigenkapital ist auch die Rechtsform für den Erwerb eines Grundstücks ungeeignet. So beschloss der Verein, entsprechend seiner Satzung, das Objekt Auer an einen potenziellen Investor zu vermitteln, der jedoch gefordert sein sollte, die Ideen und Ziele des Vereins zu verwirklichen, die sich im Konzept wiederfinden. Dies konnte im Jahr 2024 gelingen, so dass nunmehr Investor und Gemeinde Moritzburg miteinander im Gespräch sind. Der Verein begleitet dieses Projekt aufmerksam. Näheres siehe unter Projekte.

Dass der Verein auch als Netzwerkknoten fungieren könnte, wurde durch den Austausch sowohl mit dem Tiny House Verband Karlsruhe als auch mit dem Bauforum Dresden umgesetzt. Ob und in wie weit sich hier eine Zusammenarbeit ergibt, wird die aktuelle Lage ergeben.

Zur Mitgliederversammlung Ende des Jahres 2024 zog sich die Gründergeneration des Vereins aus der ersten Reihe zurück und übergab die Verantwortung an neue Kräfte, dessen Aufgabe zunächst in der Konsolidierung des Vereins und seiner Tätigkeit liegen sollte, perspektivisch in der Gewinnung neuer Mitglieder.

Zeitgleich erschien am Horizont ein Projekt der Stadt Dresden zur nachhaltigen Nutzung von Grundstücken, die für Großinvestoren im Wohnungsbau ungeeignet scheinen, dennoch aber aus städtebaulicher Sicht eben dafür verwendet werden sollen. Hier könnte der Raum sein, Tinyhouse-Bau als Option der Lückenschließung und Ergänzung der Soziostruktur zu verwirklichen.

Aktuell hat der Verein neun Mitglieder und trifft sich mindestens monatlich zu Arbeitstreffen in einem Dresdner Büro. Obligatorisch ist die jährliche Jahreshauptversammlung aller Mitglieder entsprechend dem Vereinsrecht.